Förderverein des Internationalen Artistenmuseum e.V.
Satzung
(Ergänzte Fassung* Stand vom 19.Juli 2009)
§ 1. Name und Sitz
Der Verein führt nach
Eintragung in das Vereinsregister den Namen „Förderverein des Internationalen
Artistenmuseums e.V.“ und hat seinen Sitz in Klosterfelde im Bundesland
Brandenburg.
Er ist zunächst beim Vereinsregister des Amtsgerichts Bernau eingetragen. (VR
390); ab 2006 in Frankfurt (Oder) VR 4290.
§ 2. Aufgabe des Vereins
Zweck des Vereins ist
die ideelle und materielle Förderung des ersten Internationalen Artistenmuseums
in Deutschland mit dem Ziele, eine ständige museale Einrichtung für die
Bewahrung und Pflege der Geschichte der artistischen Genres, insbesondere der
deutschen Unterhaltungskunst einschließlich des Kabaretts, der Magie, des
Varietés und Zirkusses, des Schaustellerwesen und artverwandten Künste und
Kultur zu schaffen. Er unterstützt die Erforschung, Erhaltung und Erweiterung
des Gebietes unseres kulturellen Lebens und Erbes sowie die öffentlichen
Präsentation der Exponate im Museum und außerhalb.
(Ergänzung laut Beschluss vom
08.04.1998): Seine Mitglieder fördern gezielt die wissenschaftliche Arbeit im
Bereich der Unterhaltungskunst und unterstützen u. a. Nachwuchswissenschaftler
bei ihren Forschungsarbeiten und stimulieren die wissenschaftliche Forschung auf
allen Gebieten, die durch das Internationale Artistenmuseum repräsentiert
werden.
Gleiche Unterstützung erhalten Journalisten und Künstler für ihre Recherchen zur
Artistengeschichte oder Entwicklung künstlerischer Darbietungen.
(Ergänzung laut Beschluss vom 01.07.2000): Der Förderverein stiftet und vergibt
einen Preis an verdienstvolle Artisten, Unterhaltungskünstler oder Bürger für
herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst oder für
außergewöhnliche Unterstützung der Ziele des Fördervereins oder des
Internationalen Artistenmuseum. Die Vergabe wird durch eine Stiftungsordnung
geregelt, die durch den Vorstand bestätigt sein muss.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein dient
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen kulturellen Zwecken im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos
tätig. Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben
verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es wird kein Vereinsmitglied für seine
Mitarbeit entschädigt und keine vereinsfremde Ausgabe erstattet sowie niemand
durch hohe Vergütungen begünstigt.
(Ergänzung laut Beschluss vom 01.07.2000): Der Verein verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Ziele.
§ 4. Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Vereinsmitglieder können natürliche und
juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.Eine Ablehnung bedarf keiner
Begründung. Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen werden, die sich um
den Verein oder die Realisierung seiner Ziele besonders verdient gemacht haben.
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes und
nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft ist unabhängig von Weltanschauung, Hautfarbe und Religion,
Beruf oder öffentlichen Ämtern, Wohnsitz und gegenwärtiger Tätigkeit.
§ 5. Beendigung der
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
endet durch Austritt, der durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand
erfolgt,
durch Tod,
durch vom Vorstand begründete Streichung oder Ausschluss.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres nach drei Monaten vorher
erfolgter und begründeter Austrittserklärung möglich. Die Bestätigung des
Austritts, der Streichung oder des Ausschlusses entbindet nicht von der Zahlung
etwaiger rückständiger Beiträge oder Verpflichtungen bis zum Tage der
Bestätigung.
Ein Mitglied kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz
zweifacher Erinnerung mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen
werden, wenn das Mitglied gegen die Ziele des Vereins verstoßen, dem Ansehen des
Vereins oder des Internationalen Artistenmuseum geschadet hat oder ein anderer
wichtiger Grund vorliegt. Zum Ausschluß reicht die einfache Stimmenmehrheit der
Teilnehmer der Mitgliederversammlung.
Ausgeschiedene, gestrichene oder ausgeschlossene ehemalige Mitglieder verlieren
Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verein.
§ 6. Beiträge
Die Höhe des
Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. März des Rechnungsjahres im voraus zu
zahlen und kann auf Antrag auch in zwei Raten zum 31. März und 31. August
entrichtet werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Mit dem Aufnahmeantrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig, deren Höhe das
neue Mitglied selbst bestimmen kann.
Beiträge, Aufnahmegebühren und sonstige Zuwendungen an den Verein werden
quittiert.
§ 7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins
sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung berät über alle Angelegenheiten und Planungen des
Vereins, insbesondere über:
·
die Wahl der Vorstandsmitglieder
·
die Wahl zweier Kassenprüfer
·
die Änderung der Satzung
·
die Festsetzung der Beitragshöhe
·
den Tätigkeitsbericht des Vorstandes
·
den Bericht des Kassenprüfers
·
die Entlastung des Vorstandes
·
die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
·
den Ausschluss von Mitgliedern
·
Fragen, die die Gesamtheit des Vereins betreffen
·
Die Auflösung des Vereins.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom
Vorstand mit Angabe der Tagesordnung vier Wochen vorher schriftlich einberufen.
Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Der Vorstand kann aus gegebenem Anlass
jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie ist auch
einzuberufen, wenn dies von einem Zehntel der Mitgliedschaft schriftlich mit
Angabe der Gründe und des Zieles mit Unterschrift gefordert wird.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des
Vorstandes zu leiten.
Jede ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmenhäufungen
oder Stimmenübertragungen sind nicht möglich. Bei Abstimmungen entscheidet die
einfache Stimmenmehrheit. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Für Satzungsänderungen sind die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder erforderlich.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag der Mitglieder kann eine
andere Form gewählt werden, sobald 50% der Anwesenden diesen Antrag
unterstützen.
Über Mitgliederversammlungen werden Protokolle angefertigt und aufbewahrt. Sie
bedürfen der Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers.
Jedes Mitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen.
(Ergänzungen laut Beschluss vom 08.04.1998): Zur Erweiterung des
Mitbestimmungsrechtes ist die Briefwahl zulässig, wenn das zu entscheidende
Problem schriftlich allen Mitgliedern mit einer dreiwöchigen Beantwortungsfrist
zugestellt wird und in bestimmten Fällen auch die Anonymität gewahrt werden
kann.
§ 8. Der Vorstand
Der Vorstand ist
zwischen den Mitgliederversammlungen für alle Angelegenheiten des Vereins
zuständig, sofern sie nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung gehören.
Der Vorstand besteht aus:
·
dem Vorsitzenden
·
dem stellvertretenden Vorsitzenden und gleichzeitigem Geschäftsführers
·
dem Schatzmeister
·
drei Beisitzern
Der Vorsitzende, Stellvertreter und Schatzmeister sowie der Geschäftsführer
werden durch die Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich.
Beisitzer sind regionale Persönlichkeiten, die durch die Funktion dem Verein
dienlich sind.
Der Verein wird in der Öffentlichkeit und vor Gericht durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten, die durch den Vorstand jeweils mit der Wahrnehmung der
Interessen beauftragt werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig,
sobald mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. In dringenden Fällen
kann er schriftlich oder telefonisch abstimmen, wenn kein Vorstandsmitglied
widerspricht. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus
formalen Gründen gefordert werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
(Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.Juli 2009):Zur Sicherung des
reibungslosen Verkehrs mit Behörden, für Anträge aller Art, Berichte und
sämtlichen Geldverkehr sind sowohl der 2. Vorsitzende und Geschäftsführer, als
auch die Schatzmeisterin allein zeichnungsberechtigt.
§ 9. Rechte der Mitglieder
Die Vereinsmitglieder
sind berechtigt:
·
an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen
·
Anträge auf Satzungsänderungen zu stellen
·
Anträge auf bessere Publikumswirksamkeit des Vereins und des Internationalen
Artistenmuseums mit
konkreten Vorschlägen zu stellen
·
neue Mitglieder und Sponsoren zu gewinnen
·
nach Voranmeldung und mindestens sechsmonatiger Mitgliedschaft in den
Museumsräumen Unterlagen des
Museums und des integrierten Archivs Internationaler Artistik
kostenlos bzw. gegen einfache Kostenerstattung
einzusehen bzw. für eigene Forschungen zu nutzen
·
unter Beachtung der Ausleihordnung Literatur, Exponate etc. sowohl aus dem
Museum als auch aus dem
Archiv befristet zu entleihen
·
über alle wichtigen und bedeutsamen Ereignisse im Vereinsleben und im Museum
informiert zu werden.
§ 10. Rechtsform des Vereins
Die Anerkennung des
Vereins als gemeinnützig und förderungswürdig einschließlich der möglichen
Steuerbegünstigung bzw. Steuerbefreiung ist anzustreben. Damit verbundene
gesetzliche Auflagen werden eingehalten und kontrolliert. Damit alle dem Verein
zukommenden Mittel für die Ziele des Vereins und die Entwicklung des
Internationalen Artistenmuseums eingesetzt werden können.
§ 11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des
Vereins kann in einer gesondert einberufenen Mitgliederversammlung mit einer
Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Verein des
Luftfahrtsmuseums Finowfurt e.V. in Schorfheide, das es ausschließlich für den
§2 genannten Zwecks verwendet ( Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.Juli
2009):
Diese Satzung wurde am Montag, den 21. März 1994 in der Gründungsversammlung in
der Rodenbergstraße 53, 10439 Berlin, angenommen.
Berlin und Klosterfelde den 21.03.1994
Vorsitzende: gez. Dr.
Eva-Maria Klix
Geschäftsführer: gez. Roland Weise
Sitz: Liebenwalder Damm 2
16348 Klosterfelde (Gemeinde Wandlitz)
Telefon/ Fax : (033396)272
Büro: D- 10439 Berlin, Schönfließer Straße 21
Geschäftsstelle:D-10439 Berlin,Schönfließer Straße 21
Telefon/ Fax : (030)4477744
Aktuelle Ergänzungen:
(Beschlossen in der
Mitgliederversammlung am 30. September 1997)
Beisitzer: Dietmar
Winkler
Günter Bendrich
Kassenprüfer: Erich Brauer
Bernd Michael Hoeveler
Mit Wirkung vom 1. November 1997
ist Frau Dr. Eva-Maria Klix nicht mehr Vorsitzende und Mitglied des Vorstandes
und wurde Frau Dr. med. Marianne Haus zur Vorsitzenden des Fördervereins
gewählt.
*
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 1.Juli 2000)
Abberufung:
Schatzmeisterin und Schriftführerin Gisela Corsten
Neuwahl: Schatzmeister: Rainer Frenk
Schriftführer: Bernd Michael Hoeveler
Dr. Marianne Haus und Günter
Bendrich sind nicht mehr Mitglieder des Vorstandes. Dr. Ines Karohl und Rainer
Hilmer sind neue Vorstandsmitglieder.
*
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 7. September 2002)
Frau Dr. med. Ines Karohl wurde einstimmig und ohne Gegenstimmen zur neuen
Vorsitzenden gewählt.
*
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2004)
Frau Dr. Ines Karohl ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Frau Dr. Dagmar Enkelmann
wurde einstimmig und ohne Gegenstimmen zur neuen Vorsitzenden gewählt.
*
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. Juni 2005)
Herr Rainer Hilmer ist nicht mehr Vorstandsmitglied.
Frau Petra Sankowski wurde durch Briefwahl zum neuen Vorstandsmitglied gewählt.
*
(Beschlossen in der Vorstandssitzung am 09. Dezember 2005)
Der unter § 9, Punkt 5 zugebilligte kostenfreie Eintritt in das Artistenmuseum
wurde entsprechend der gesetzlichen Forderung des Finanzamtes Eberswalde
gestrichen.
*
Eintragung des Vereinsregisters am 24.11.2006
Ausgeschieden ist Rainer Frenk
Neuer Schatzmeister ist Bodo Zabel.
*
Eintragung des Vereinsregisters am 31.03.2008
*§ 8 Geändert in drei Beisitzer.
*
(Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.Oktober 2008)
aus dem Vorstand ausgeschieden sind:
Dr. Dagmar Enkelmann, Bernd-Michael Hoeveler, Bodo Zabel
Neue Vorsitzende ist Dr. Eva-Maria Klix, neue Schatzmeisterin Annerose Diab,
neuer Beisitzer: Michael Hansen)
*
(Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.Juli.2009)
Aus dem Vorstand sind ausgeschieden:
Dr. Eva-Maria Klix, Michael Hansen, Petra Sankowski, Dietmar Winkler
Neu im Vorstand sind: Erika Heinrichs, Ingrid de Stosch-Sarrasani, Lothar
Wielgosz.
*
(Beschluss des Vorstandes am 29. Juli 2009)
Neuer Vorsitzender ist: Rüdiger Bleß, Jurist
Jahres- Mitgliedsbeitrag:
Ordentliches
Mitglied: EURO 30,00
Zusätzliches Familienmitglied: EURO 10,00
(Ehrenmitglieder sind beitragsfrei)